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Erweiterte Ermittlungskompetenzen der BWB durch das KaWeRÄG 2012

Einer der Schwerpunkte des Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetzes 2012 (KaWeRÄG 2012) ist die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der BWB. Sie kann in Hinkunft Auskunftsverlangen im Rahmen von vollstreckbaren Verwaltungsbescheiden erlassen und wurde zusätzlich in ihren Befugnissen im Rahmen von Hausdurchsuchungen gestärkt.
Von Dr. Raoul Hoffer
01. März 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2013, S. 29
1. Bescheidkompetenz der BWB In § 11a Abs 3 WettbG ist nun verankert, dass die BWB die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Unterlagen gem § 11a Abs 1 WettbG auch mit Bescheid anordnen kann. Dadurch wird die bisherige Kompetenz des Kartellgerichts, derartiges mit Beschluss aufzutragen, abgelöst. Von Bedeutung ist auch, dass einer Berufung gegen derartige Bescheide keine aufschiebende Wirkung zukommt, außer diese wird ausdrücklich durch die Rechtsmittelinstanz zuerkannt und zwar binnen...

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