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Datenschutzrechtliche Anforderungen beim Betrieb einer Facebook Fanpage

In seiner Entscheidung vom 5. Juni 2018 (EuGH C-210/16) entschied der EuGH, dass der Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich sei. Die gemeinsame Verantwortlichkeit hat zur Folge, dass den Betreiber im Rahmen des Betriebs einschlägige datenschutzrechtliche Pflichten treffen. Unternehmen sollten sich dieser Pflichten bewusst sein und entsprechende Maßnahmen treffen.
Von Mag. Andrea Pilecky LL.B.
02. Dezember 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2018, S. 27
Ausgangslage Begründung der Entscheidung vom 5. Juni 2018 (Aktenzahl: C-210/16) bezüglich der gemeinsamen Verantwortlichkeit eines Betreibers einer Fanpage mit Facebook war, dass der Seitenbetreiber durch den Betrieb Facebook ermögliche, Cookies auf den Endgeräten der Seitenbesucher zu platzieren. Außerdem sei es dem Betreiber einer Facebook-Seite möglich, durch Parametrierung Einfluss auf die Verarbeitung zu nehmen. Dies insofern, als es dem Betreiber der Facebook-Seite möglich ist, mittels ...

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