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Das neue Bundesvergabegesetz – Eine Betrachtung aus compliancerechtlicher Sicht

Mit 21. 08. 2018 ist das neue Bundesvergabegesetz (BVerG) 2018 in Kraft getreten. Mit dieser Vergaberechtsreform kam es zur längst überfälligen Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014. Aufgrund der ohnehin verspäteten Umsetzung hat der Gesetzgeber auch keine Übergangsfrist vorgesehen. Das neue Vergaberecht gilt daher für alle seit diesem Stichtag eingeleiteten Vergabeverfahren. Einige neue Regelungen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Compliance von Bedeutung.
Von Mag. Martin Eckel LL.M., Mag. Catherine Hofmann-Jabbari
02. Dezember 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2018, S. 38
Interessenkonflikt und „vorherige Markterkundung“ relevant In Entsprechung der EU-rechtlichen Vorgaben stand vor allem die Modernisierung und Flexibilisierung des bisherigen Vergaberechts im Mittelpunkt der Vergaberechtsreform. Aber auch die jüngste Rechtsprechung des EuGH fand ihren Niederschlag. So wurden einige bislang gesetzlich nicht geregelte Vergaberechtsthematiken, mit denen sich aber der EuGH zu befassen hatte, erstmals niedergeschrieben. Dies betrifft beispielsweise den Umgang mit I...

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