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Das künftige EU-Datenschutzrecht – Neue Anforderungen an die unternehmerische Compliance

Europa ringt seit Jahren um die Erneuerung der veralteten Datenschutzgesetze. Beispielloses Lobbying hat den Beschluss einer verbindlichen Grundverordnung verzögert. Langsam kristallisieren sich aber doch Kernpunkte des Reformwerks heraus. Dabei zeigt sich, dass Datenschutz verstärkt ein Thema für die Unternehmens-Compliance werden wird. Nicht zuletzt wegen der drohenden, drakonischen Bußgelder.
Von Dr. Rainer Knyrim , RA Dr. Gerald Trieb
03. Juni 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2014, S. 30
1.  Stand des Entwurfs für das künftige EU-Datenschutzrecht Ende Jänner 2012 hat die EU-Kommission einen lange erwarteten Vorschlag für die Reform des europäischen Datenschutzrechts vorgelegt. Intention ist, das Datenschutzrecht in Europa zu vereinheitlichen. Der Vorschlag für die Reform besteht aus zwei Teilen: einem Vorschlag für eine Richtlinie, die sich an die Behörden wendet, die Daten im Zusammenhang mit Straftaten verarbeiten,1und einem Vorschlag für eine „Verordnung zum Schutz natürli...

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