Compliance & die Pflichten des Aufsichtsrats
Von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M.
03. November 2010 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2010, S. 27
03. November 2010 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2010, S. 27
Überwachung ist primär Vorstandspflicht Primär ist nicht der Aufsichtsrat, sondern der Vorstand für die Compliance im Unternehmen verantwortlich. Dies folgt aus der allgemeinen Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Aktiengesellschaft. Er hat gemäß § 70 Abs 1 AktG die Gesellschaft unter eigener Verantwortung im bestmöglichen Interesse des Unternehmens unter Berücksichtigung der Aktionärsarbeitnehmer, Gläubiger und öffentlichen Interessen zu ...
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