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Anti-Claim-Management: Ansprüche erfolgreich abwehren

Viele Baufirmen betreiben „Claims“ mittlerweile systematisch, um knappe Gewinnspannen aufzufetten. Öffentliche Auftraggeber sollten darauf mit systematischem Anti-Claim-Management reagieren. Einerseits, um Kosten zu sparen. Andererseits, um Mitarbeiter, die über Claims entscheiden müssen, vor strafrechtlichen Verdächtigungen oder Konsequenzen zu schützen.
Von Mag. Markus Schlamadinger
23. Februar 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2011, S. 30
Als „Claim“ wird eine Forderung eines Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bezeichnet. Claims kommen vorwiegend im Baubereich vor und haben ihren Ursprung zumeist in der unterschiedlichen Auslegung von Vertragsbestimmungen bzw in Vertragsänderungen und Vertragsstörungen. Den Umgang mit Claims und den Versuch, Claims durch den Auftraggeber abzuwehren, bezeichnet man als „Claim-Abwehr“ bzw „Anti-Claiming“. Ein solches Anti-Claiming kann punktuell, auf den Anlassfall bezogen, passieren oder...

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