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Update: Leitlinien der BWB zu Grünen Wettbewerbsbeschränkungen

Die neuen Leitlinien der BWB sollen Unternehmen dabei unterstützen, die ­Anwendung des Kartellrechts bei Grünen Wettbewerbsbeschränkungen selbst besser ­einschätzen zu ­können. Gibt es im Rahmen der Selbstbeurteilung Zweifel, kann bei der BWB eine ­informelle Einschätzung angefragt werden. Jedenfalls sollte die Erfüllung der ­Voraussetzungen für Nachhaltigkeitskooperationen gut dokumentiert sein.
Von RA Mag. Severin Plattner
05. Dezember 2022 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2022, S. 36
Erstmalig seit dem Kartellgesetz 2005 unterscheiden sich die österreichischen und europäischen Normen zu Ausnahmen vom Kartellverbot aufgrund ökologischer Nachhaltigkeitskooperationen. Die übrigen nationalen und europäischen gleichlautenden Voraussetzungen zur Freistellung vom Kartellverbot bleiben unberührt und sind somit weiterhin zur Gänze zu erfüllen. Grundsätzliches zum ­Anwendungsbereich der Leitlinien Die Leitlinien der BWB sollen eine zusätzliche Hilfestellung geben, wann Unternehmen ...

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