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Kartellrechtliches Horizontal-Paket: Ein Anstoß für mehr Nachhaltigkeit

Unlängst hat die Europäische Kommission das neue kartellrechtliche Horizontal-Paket, bestehend aus zwei Gruppenfreistellungsverordnungen und den Horizontal-Leitlinien, veröffentlicht. Ein ­inhaltlicher Fokus der überarbeiteten Leitlinien liegt auf Nachhaltigkeitskooperationen. 
Von Mag. David Konrath LL.M., Florian Krumbiegel LL.B.
29. August 2023 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2023, S. 24
Die nachhaltige Entwicklung Europas ist als Grundprinzip im Vertrag über die Europäische Union verankert. Mit dem Europäischen Green Deal findet dieses nun auch Niederschlag im europäischen Kartellrecht. Im Rahmen der Novellierung des Horizontal-Pakets hat die Europäische Kommission sich erstmals umfassend mit der Frage der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der kartellrechtlichen Beurteilung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern auseinandergesetzt. Praktische Bedeutung wird d...

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