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Grünes Licht für die EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Kürzlich hat der Rat der Europäischen Union seine Zustimmung für die Richtlinie zum ­strafrechtlichen Schutz der Umwelt gegeben, durch die die Richtlinien aus 2008 und 2009 (2008/99/EG und 2009/123/EG) ersetzt werden.
Von Mag. Simone Petsche-Demmel
05. Juni 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2024, S. 33
Ziel der neuen Richtlinie ist es, einen effektiveren Schutz der Umwelt zu erreichen. Gewährleistet werden soll dies durch einige neue Straftatbestände und vor allem durch harte – oder mit den Worten der Richtlinie abschreckende – strafrechtliche Sanktionen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung. Ausgangssituation Die Evaluierung der bisherigen Richtlinien durch die EU-Kommission zeigte, dass der gewünschte Erfolg ausgeblieben i...

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