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Notwendige Schritte zu einem wirksamen Datenschutzmanagement

Um der demnächst in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden, können Unternehmen auf ein systematisches Datenschutzmanagement nicht verzichten. Der folgende Artikel beschreibt, wie durch ein pragmatisches Vorgehen, das Helfer aus allen Abteilungen miteinbezieht, das Ziel DSGVO-Konformität zu erreichen ist – auch in ausländischen Niederlassungen.

01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 26
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein unachtsamer Mitarbeiter der Personalabteilung eines großen Unternehmens will die aktuellen Personaldaten – wie üblich – als Excel-Tabelle per E-Mail an seine Vorgesetzte schicken. Er irrt sich leider in der E-Mailadresse der vermeintlichen Empfängerin und schickt die E-Mail an einen unbekannten Dritten, der den Sachverhalt an die örtliche Zeitung weiterleitet. Der Skandal ist perfekt! Am 28. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft...

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