Ein neuer Prüfstandard für Compliance-Management-Systeme
Von Mag. Markus Trettnak
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 15
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 15
Nach herrschender Meinung gehört die Einrichtung von Compliance-Management-Systemen (CMS) zu den Leitungsaufgaben von Vorstand oder Geschäftsführung. Obgleich es dafür keine unmittelbare gesetzliche Normierung gibt, kann dieses Erfordernis aus der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für den Vorstand (§ 84 AktG) und Geschäftsführer (§ 25 GmbHG), der allgemeinen Leitungsverantwortung (§ 70 Abs 1 AktG) sowie der Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Kontrollsystems (§ 82 AktG bzw § 22 GmbHG) ab...
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