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Das Rechtsregister als Grundlage von Compliance-Systemen

Immer höher werdende Anforderungen an Compliance-Systeme setzen Geschäftsführer und Vorstände zunehmend unter Druck. Ein mit Umsicht erstelltes und funktionierendes Rechtsregister kann ein wertvolles Hilfsinstrument zur Haftungsminderung sein.
Von Mag. Gudrun Hagen , Dr. Markus Uitz
29. Februar 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2012, S. 24
Die Haftung für Compliance-Verstöße liegt grundsätzlich bei der Geschäftsführung, da der Vorstand einer Aktiengesellschaft bzw der Geschäftsführer einer GmbH die Gesellschaft unter eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen hat. Die Judikatur leitet daraus eine weitgehende organisatorische Verantwortung der Geschäftsleitung ab, die jederzeit einen umfassenden Überblick über die Situation des Unternehmens haben muss. Ist ein mit umfa...

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