Das Rechtsregister als Grundlage von Compliance-Systemen
Von Mag. Gudrun Hagen , Dr. Markus Uitz
29. Februar 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2012, S. 24
29. Februar 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2012, S. 24
Die Haftung für Compliance-Verstöße liegt grundsätzlich bei der Geschäftsführung, da der Vorstand einer Aktiengesellschaft bzw der Geschäftsführer einer GmbH die Gesellschaft unter eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen hat. Die Judikatur leitet daraus eine weitgehende organisatorische Verantwortung der Geschäftsleitung ab, die jederzeit einen umfassenden Überblick über die Situation des Unternehmens haben muss. Ist ein mit umfa...
Compliance Praxis Premium Mitgliedschaft -
Premium
Compliance Praxis Premium Mitgliedschaft -
die Grundausstattung für Compliance Verantwortliche
- Portal & Magazin: Exklusiver Vollzugang & das Magazin 4x im Jahr
- Fachspezifische Webinare: Kostenlose Teilnahme an min. 2 Webinaren
- Netzwerk: Regelmäßige Netzwerktreffen zu topaktuellen Themen
- Compliance Solutions Day: Bis zu 50% vergünstigte Teilnahme
Sie sind bereits Premium-Mitglied?
Hier anmelden