Bestandteile eines effizienten Kartellrechts-Compliance-Programms
Von Mag. Andreas Traugott LL.M.
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 8
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 8
Kartellrechtliche Compliance-Programme sind nicht Selbstzweck, sondern schützen das Unternehmen vor Kartellrechtsverstößen (und damit vor weitreichenden nachteiligen Konsequenzen wie etwa hohen Geldbußen, Schadenersatzklagen oder Reputationsschäden). Selbst wenn es trotz ergriffener Compliance-Maßnahmen zu Kartellrechtsverstößen kommt, werden Compliance-Programme in manchen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen als bußgeldmindernd berücksichtigt (so zB in den USA). Klare Verhaltensregeln E...
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