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„Diversität“ unter dem Schutz von Compliance

In Zeiten, in denen öffentlich (und an der einen oder anderen Stelle sogar ernsthaft) über ­„Remigration von Staatsbürgern“, „Verbot von gendergerechter Kommunikation“, „Normalität“, „­Notwendigkeit der EMRK“, etc. diskutiert wird, gilt es die Rolle von uns Compliance-Officern zu schärfen, unsere Aufgaben in Teilen neu zu denken und sich auch auf unsere Verantwortung in der und für die Gesellschaft zu besinnen. Diversität, Inklusion und Gleichbehandlung stehen unter dem Schutz von Compliance. Erweitert Diversity Management unser buntes Potpourris an Aufgaben? 
Von Mag. Martin Reichetseder
29. Februar 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2024, S. 26
Compliance – als Themen-, Organisations- und Maßnahmenbegriff – unterliegt im Grundsatz einem ständigen Wandel. Veränderung ist Teil ihrer Natur. Die obengenannten Diskussionen über die Grundrechte von Menschen und die drohenden Risiken von Diskriminierung haben mich dazu veranlasst, den Fokus bei diesem Artikel auf den Schutz von Diversität zu legen. Das Ergebnis ist ein Appell für die Integration von Diversity Management ins Konzept eines ­Compliance-Management-Systems; eine notwendige Anpa...

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