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Das Arbeitsrecht als unverzichtbarer Bestandteil der Compliance in Italien

Das italienische Compliance-Gesetz kennt über 100 Straftatbestände. Unternehmen müssen Routinen zur Befolgung dieses Gesetzes einrichten, um Sanktionen zu vermeiden. Allerdings droht das Compliance-Management-System seine haftungsbefreiende Wirkung zu verlieren, wenn es mit dem sehr weitreichenden italienischen Arbeitsrecht in Konflikt gerät. – Compliance und Arbeitsrecht sind in Italien aufs Engste miteinander verzahnt.
Von Mario Prudentino
01. März 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2013, S. 41
1. Die italienische Verfassung „Italien ist eine demokratische Republik, gegründet auf Arbeit“. So lautet Art 1 der italienischen Verfassung. Dieser überraschende Einstieg zeichnet vor, wie stark das Arbeitsrecht in Italien alle Rechtsgebiete durchzieht. Der Begriff „Arbeit“ wird dabei weit verstanden: Gemeint ist die abhängige Arbeit, die selbständige Arbeit, unternehmerisches Handeln und auch sonst jede Erwerbsbetätigung. Die betroffenen Rechtsgebiete sind weit gestreut: Die Haftung des Wer...

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