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Mit der Nutzung von KI kommen auch neue Verpflichtungen auf Unternehmen zu. So müssen Unternehmen, die KI-Systeme verwenden, seit 2. Februar 2025 sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ausreichende „KI-Kenntnisse“ betreffend die eingesetzten KI-Systeme verfügen. 

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und auch längst in vielen Unternehmen angekommen – sei es in der Personalverwaltung, im Vertrieb oder bei automatisierten Entscheidungsprozessen. Die neue Pflicht für Unternehmen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ausreichend "KI-Kenntnisse" betreffend die eingesetzten KI-Systeme verfügen, ergibt sich aus dem AI Act, welcher am 1. August 2024 in Kraft getreten ist und nun etappenweise Geltung erlangt. Doch wie kann diese Pflicht konkret umgesetzt werden? Welche unternehmensinternen Maßnahmen sind notwendig? Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick darüber, was Unternehmen, die KI-Systeme verwenden, jetzt tun sollten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und um rechtzeitig compliant zu sein.

Was ist KI-Kompetenz?

Der AI Act definiert „KI-Kompetenz“ in Art 3 Z 56 als „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“ Die Vermittlung von KI-Kompetenz beinhaltet damit sowohl eine technische als auch eine rechtliche Komponente. In technischer Hinsicht ist primär die Funktionsweise von KI-Systemen zu erklären, weil nur so Anwender:innen in die Lage versetzt werden können, zu verstehen, wo durch KI ein Mehrwert geleistet werden kann und wie Ein- und Ausgaben richtig formuliert werden können. Da KI-Kompetenz auch beinhaltet, eine Folgenabschätzung vornehmen zu können, sind ebenso rechtliche Aspekte in die Wissensvermittlung aufzunehmen.

Praxishinweis

Die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz besteht unabhängig davon, welchen Risikograd das KI-System erfüllt.

Wer muss KI-Kompetenz vermitteln?

Der AI Act gibt damit nicht nur einen Rechtsrahmen für KI-Systeme selbst vor, sondern adressiert ebenso deren Anwender:innen. Dies führt zur Frage, wer für den Aufbau von KI-Kompetenz verantwortlich ist. Die Pflicht zur Wissensvermittlung trifft grundsätzlich Anbieter:innen und Betreiber:innen. Gerade der Betreiber:innenbegriff ist denkbar weit formuliert; hierunter fallen vereinfacht alle Personen, die ein KI-System im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verwenden. Werden KI-Systeme sohin im Unternehmen eingesetzt, muss der Arbeitgeber nach besten Kräften sicherstellen, dass sein Personal (Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen) und andere mit der KI-Nutzung beauftragte Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Wie kann KI-Kompetenz vermittelt werden?

Unternehmen sind grundsätzlich frei, wie sie ihren Mitarbeiter:innen notwendige KI-Kompetenz vermitteln. Empfehlenswert erscheint jedenfalls, einen Rahmen zum Umgang mit KI-Systemen in Form von KI-Richtlinien oder -Verhaltenskodizes bereitzustellen, an dem sich Mitarbeiter:innen orientieren können. Hier können sowohl Anwendungshilfen, wie die richtige Formulierung von Prompts gegeben, als auch auf rechtliche Risiken hingewiesen werden.

Praxishinweis

Die Anwendung von KI-Systemen kann bei Unachtsam- oder Nachlässigkeit insbesondere zu Datenschutz- oder Urheberrechtsverletzungen führen, weswegen die Aufnahme von Best-Practise-Beispielen sinnvoll ist. 

Darüber hinaus wird man nicht darum umhinkommen, Mitarbeiter:innen im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Hier könnte der Fokus auf unternehmensspezifische Anwendungsfälle gelegt werden, sodass sich das vermittelte Wissen leicht in die Praxis transferieren lässt. Diese Schulungen sollten intern dokumentiert werden, sodass gegenüber Außenstehenden der Nachweis der Wissensvermittlung leicht erbracht werden kann. Dies kann etwa dadurch gewährleistet werden, dass Mitarbeiter:innen im Anschluss an die Schulung einen kurzen standardisierten Test zu absolvieren haben.

Wie haben Unternehmen nun vorzugehen?

In einem ersten Schritt empfiehlt sich, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. KI-Kompetenz verlangt, dass Mitarbeiter:innen KI-Systeme im Unternehmen sachgerecht einsetzen können und sich der Risiken von KI bewusst sind. Wann ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz erreicht ist, lässt sich abstrakt kaum festhalten, zumal zum einen der Einsatzbereich von KI-Systemen breitgefächert ist und zum anderen technische und rechtliche Kenntnisse, Erfahrungen und die Ausbildung von Mitarbeiter:innen im Unternehmen variieren. Parallel dazu können bereits erste Basisschulungen stattfinden, in denen allen Mitarbeiter:innen technische und rechtliche Grundkenntnisse vermittelt werden, sodass zeitnah ein möglichst einheitlicher Informationsstand im Unternehmen erreicht wird.

Praxishinweis

Hierbei empfiehlt sich, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen bereits möglichst klar zu definieren, um konkrete Ansprechpersonen zur Verfügung zu haben.

In einem zweiten Schritt sollte abteilungsspezifisch untersucht werden, welche Kenntnisse die dort eingesetzten KI-Systeme verlangen. Da die Anforderungen zwischen den Abteilungen erheblich voneinander abweichen können, sind hier maßgeschneiderte Lösungen zu entwerfen, damit Mitarbeiter:innen bereichsspezifisch eingesetzten KI-Systeme sachkundig einsetzen können.

Sind allgemeine und besondere Schulungsmaßnahmen bereits ergriffen worden, könnte in einem dritten Schritt angedacht werden, den Wissensvermittlungsprozess weitestgehend zu automatisieren. Gerade das Zurverfügungstellen von E-Learning-Inhalten oder einem Leitfaden zum Umgang mit KI im Unternehmen erscheinen hier als Standardisierungsmaßnahmen geeignet.

Fazit: KI-Compliance - Verpflichtung mit Chancen

Zunächst erfordert die Schaffung eines Rahmens, in welchem KI-Kompetenz sinnvoll vermittelt werden kann, einen nicht unerheblichen Aufwand. Ist diese Hürde einmal genommen, stellen sich auf lange Sicht jedoch durchaus Vorteile ein: Mitarbeiter:innen können durch den Einsatz von KI-Systemen Routineaufgaben effizienter erledigen. Durch deren Kenntnisse im Umgang mit dem System, können Eingaben zielgerichteter formuliert und Ergebnisse besser ausgewertet werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern bringt gegenüber Konkurrenz-Unternehmen auch einen Wettbewerbsvorteil.

Autoren

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Simone Tober

Simone Tober

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Daniel Gilhofer-Lenglinger

Daniel Gilhofer-Lenglinger

Daniel Gilhofer-Lenglinger ist Rechtsanwaltsanwärter bei der Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien. Zuvor war er Universitätsassistent für Straf- und Strafprozessre...

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Die Pflicht zur Wissensvermittlung trifft grundsätzlich Anbieter:innen und Betreiber:innen. Gerade der Betreiber:innenbegriff ist denkbar weit formuliert; hierunter fallen vereinfacht alle Personen, die ein KI-System im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verwenden. Werden KI-Systeme sohin im Unternehmen eingesetzt, muss der Arbeitgeber nach besten Kräften sicherstellen, dass sein Personal (Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen) und andere mit der KI-Nutzung beauftragte Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.</p><h2>Wie kann KI-Kompetenz vermittelt werden?</h2><p class=\"\" style=\"\">Unternehmen sind grundsätzlich frei, wie sie ihren Mitarbeiter:innen notwendige KI-Kompetenz vermitteln. Empfehlenswert erscheint jedenfalls, einen Rahmen zum Umgang mit KI-Systemen in Form von KI-Richtlinien oder -Verhaltenskodizes bereitzustellen, an dem sich Mitarbeiter:innen orientieren können. 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