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Die Compliance-Funktion digitaler Gatekeeper

Der europäische Digital Markets Act stellt neuartige Verhaltensregeln für sogenannte Gatekeeper auf, um faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor sicherzustellen. Bemerkenswert ist die ausdrückliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Compliance-Funktion im Unternehmen.
Von Mag. David Konrath LL.M., Florian Krumbiegel LL.B.
01. März 2023 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2023, S. 42
Gatekeeper und ihre Pflichten Der Digital Markets Act („DMA“, Verordnung [EU] 2022/19251) ist im November 2022 in Kraft getreten und wird im Laufe der nächsten Monate seine volle Wirksamkeit entfalten. Der DMA reguliert künftig das Verhalten von Unternehmen, die digitale Plattformdienste anbieten und damit für geschäftliche Nutzer als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dienen und damit als sogenannte digitale Gatekeeper fungieren. Solche Plattformdienste sind beispielsweise Online-Vermittlung...

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