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Vergütungsregime für Finanzinstitutionen: EU erwägt Lockerung

Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Vergütungsvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vorgelegt. Vor allem bei kleineren Instituten erzeugen die Bestimmungen möglicherweise einen unverhältnismäßigen Aufwand.
Von Redaktion
29. Juli 2016

In dem Papier stellt die EU-Kommission fest, dass die Vorschriften im Allgemeinen Wirkung zeigen und übermäßige Risikobereitschaft sowie kurzsichtiges Denken eindämmen. Genau aus diesen Gründen waren die Vergütungsvorschriften damals nach der Finanzkrise eingeführt worden.

Vorschriften zu aufwändig?

Der Bericht wirft die Frage auf, ob einige der Vorschriften in bestimmten Fällen im Vergleich zu ihrem aufsichtsrechtlichen Nutzen nicht zu teuer und aufwändig sind. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften über die Zurückbehaltung und Auszahlung in Instrumenten, die in kleinen und nicht-komplexen Instituten oder bei Mitarbeitern mit einer niedrigen variablen Vergütung angewendet werden, und trifft auch auf börsennotierte Institute zu, die ihr Personal durch Anteile vergüten müssen.

In Anbetracht dieser Erkenntnisse wird die Kommission eine Folgenabschätzung durchführen, in der eine mögliche Nachjustierung der Vorschriften und ihrer Anwendung auf die kleinsten und am wenigsten komplexen Institute erörtert werden soll. Diese Arbeit würde im Rahmen der umfassenden Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) und der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) durchgeführt, über die die Kommission derzeit nachdenkt.

Keine endgültigen Schlussfolgerungen

Im heute vorgelegten Bericht konnten keine endgültigen Schlussfolgerungen in Bezug auf die Auswirkungen des vorgeschriebenen Höchstwerts für das Verhältnis zwischen der festen und der variablen Vergütung gezogen werden, da diese Regelung erst kürzlich eingeführt wurde und noch nicht ihre volle Wirkung entfaltet hat. Außerdem werden die Vergütungsvorschriften und ihre Anwendung auf alle Wertpapierfirmen möglicherweise überdacht werden müssen, nachdem die Kommission ihre Überprüfung des für Wertpapierfirmen geltenden Aufsichtsrahmens abgeschlossen hat.

Hintergrund

CRD und CRR regeln die Vergütungspolitik und -praxis von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Nach der Finanzkrise wurde auf internationaler Ebene allgemein anerkannt, dass eine schlecht konzipierte Vergütungspolitik eine übermäßige Risikobereitschaft bei Mitarbeitern zur Folge haben und dazu führen kann, dass der Fokus auf kurzfristige Gewinne gerichtet wird. Zum Schutz der Finanzstabilität wurden mit CRD III und anschließend CRD IV und CRR Vergütungsvorschriften für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, die Einfluss auf das Risikoprofil ihres Instituts nehmen können, eingeführt. Ziel war es, die übermäßige Risikobereitschaft einzugrenzen und die Anreize für Mitarbeiter nach den langfristigen Zielen der Unternehmen auszurichten.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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