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Unerlaubte Absprachen: Bußgeld gegen Haribo

Wegen verbotenem Austausch über wettbewerbsrelevante Informationen hat das Bundeskartellamt gegen den Süßwarenhersteller Haribo bzw. einen führenden Vertriebsmitarbeiter von Haribo Geldbußen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro verhängt. Gegen zwei Mitbewerber laufen die Ermittlungen noch.
Von Redaktion
02. August 2012

Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags von Mars. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurden Mars die Geldbußen erlassen. Gegen zwei weitere Markenhersteller von Süßwaren werden die Ermittlungen noch fortgeführt.

Hochrangige Vertriebsmitarbeiter der vier betroffenen Unternehmen haben sich nach Erkenntnissen der Behörde in den Jahren 2006 und 2007 regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Laut dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, handelte es sich dabei nicht um klassische „Hardcore-Absprachen“ über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten.

In der sogenannten „Vierer-Runde“ wurde vielmehr über den Stand und den Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern gesprochen. Auf diese Weise erlangten die Unternehmen Kenntnis über die Rabattforderungen des Einzelhandels gegenüber den anderen in der Runde vertretenen Süßwarenherstellern sowie deren beabsichtigte bzw. erfolgte Reaktionen auf diese Forderungen. Der verantwortliche Vertriebsmitarbeiter von Haribo hat sich an den Absprachen erwiesenermaßen beteiligt.

Die ausgetauschten Informationen waren geeignet, das eigene Marktverhalten der Unternehmen in den Verhandlungen zu beeinflussen. Informationen dieser Art werden von den Unternehmen normalerweise vertraulich behandelt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Haribo bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Das Verfahren wurde im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) abgeschlossen.

(PM, kp)

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