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U-Ausschuss: Staatsanwälte weisen Vorwurf unvollständiger Aktenübermittlung zurück

Mitglieder des parlamentarischen Korruptions-Untersuchungssausschusses haben der Justiz vorgeworfen, angeforderte Akten nur unvollständig übermittelt zu haben. Dies weist die Oberstaatsanwaltschaft in einer Aussendung zurück.
Von Redaktion
02. Februar 2012

Zum Vorwurf unvollständiger Aktenübermittlung der Justiz an den Untersuchungsausschuss nimmt die Oberstaatsanwaltschaft Wien wie folgt Stellung:

"Die übermittelten Akten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Wien wurden vollständig der Parlamentsdirektion übermittelt. Dafür haben diese Staatsanwaltschaften unter Aufwendung aller zur Verfügung stehenden Kapazitäten während der laufenden Ermittlungen aus den in Papierform vorliegenden Akten elektronische Datenträger in einer eigens für den Untersuchungsausschuss gewünschten Form hergestellt.

Lediglich für jene Fälle, in denen durch eine Aktenweitergabe der Zweck der bevorstehenden oder laufenden Ermittlungen gefährdet wäre, haben Justizvertreter vorab im November 2011 mit der Vorsitzenden und den Fraktionsführern der im Ausschuss vertretenen politischen Partien vereinbart, dass die auf diese Ermittlungen Bezug nehmenden Aktenteile von der Übermittlung ausgenommen werden. Darüber hinaus ist klarzustellen, dass die Ermittlungen in den einzelnen Strafverfahren selbstverständlich auch während des laufenden Untersuchungsausschusses fortgeführt werden. Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bestehen - soweit die Staatsanwältin/der Staatsanwalt nicht unmittelbar selbst ermittelt - zum großen Teil aus Berichten der Kriminalpolizei an die Staatsanwaltschaft. In diesen Berichten werden mehrere Ermittlungsergebnisse, wie zum Beispiel Ergebnisse von Durchsuchungen oder Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen, wiedergegeben und zusammengefasst. Erst durch diese zusammenfassenden polizeilichen Berichte an die Staatsanwaltschaft werden diese Inhalte Bestandteile der Akten des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Es ist demnach üblich und keineswegs außergewöhnlich, dass einzelne Vernehmungen von der Polizei bereits durchgeführt wurden, aber der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegen, daher nicht im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakt beinhaltet sind und schon aus diesem Grund nicht dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden können.

Die Vorwürfe, die Staatsanwaltschaften würden Aktenbestandteile dem Untersuchungsausschuss vorenthalten, entbehren daher jeder Grundlage."

(PA, kp)

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