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Quergelesen 3/2012

Hinweisgebersysteme bieten Unternehmen Möglichkeiten zur Risikofrüherkennung, Haftungsbegrenzung und Abschreckung potenzieller Täter – trotz aller vorhandenen Bedenken. Ein neues Fachbuch erläutert Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Implementierung von Hinweisgebersystemen im Unternehmen.
Von Mag. Klaus Putzer
30. August 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2012, S. 46
Interne Hinweisgebersysteme sind in österreichischen und deutschen Firmen eher die Ausnahme denn die Regel. Die Vorstellung, Fehltritte von Kolleginnen und Kollegen über eine firmeninterne „Whistleblowing-Hotline“ oder ähnliche Mechanismen – in der Regel anonym – zu melden, stößt hierzulande noch auf breite Skepsis. Zu schmal scheint der Grat zwischen legitimen Kontrollbedürfnissen der Unternehmensleitung und einem Klima institutionalisierten Vernaderertums. Denunziantentum oder Zivilcourage?...

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