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Prüfung: Verstößt Qatar Petroleum gegen EU-Kartellrecht?

Die Europäische Kommission prüft, ob Lieferverträge für Flüssigerdgas von Qatar Petroleum problematische Klauseln mit territorialen Beschränkungen enthalten und damit gegen EU-Kartellrecht verstoßen.
Von Redaktion
25. Juni 2018

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob Verträge über die Lieferung von Flüssigerdgas zwischen Ausfuhrunternehmen der Qatar Petroleum und europäischen Einfuhrunternehmen unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht freie Erdgaslieferungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränken.

Qatar Petroleum ist weltweit der größte Ausführer von Flüssigerdgas und auch größter Ausführer nach Europa. Qatar Petroleum kontrolliert mehrere Unternehmen, die Flüssigerdgas herstellen und nach Europa ausführen. Die Kommission wird eingehend prüfen, ob die langfristigen Verträge von Qatar Petroleum über Flüssigerdgaslieferungen in den EWR (die in der Regel eine Laufzeit von 20 oder 25 Jahren haben) unmittelbare und/oder mittelbare territoriale Beschränkungen enthalten.

So scheinen insbesondere bestimmte Vertragsklauseln die Freiheit der EWR-Einführer, das eingeführte Flüssigerdgas an andere Bestimmungsorte im EWR zu verkaufen, unmittelbar oder mittelbar zu beschränken. Einige Vertragsklauseln verhindern beispielsweise jegliche Umlenkung von Gaslieferungen an andere Bestimmungsorte oder beschränken die Gebiete bzw. Mengen, für die eine Umleitung zulässig ist. Durch diese Klauseln könnten Lieferungen von Flüssigerdgas, das über Qatar Petroleum in den EWR eingeführt wurde, im EWR unverhältnismäßig beschränkt und der EU-Binnenmarkt für Erdgas fragmentiert werden.

Solche Praktiken können, wenn sie nachgewiesen werden, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, insbesondere gegen die Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und gegen Artikel 53 bzw. 54 des EWR-Abkommens.

Hintergrund

Erst kürzlich prüfte die Kommission in der Sache Gazprom territoriale Beschränkungen im Gassektor in Form von Ausfuhrverboten und Klauseln zum Bestimmungsort. Die Kommission erlegte Gazprom verbindliche Verpflichtungen auf, um die freie Lieferung von Erdgas zu Wettbewerbspreisen auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten zu ermöglichen.

Die Prüfung der Lieferverträge von Qatar Petroleum für Flüssigerdgas ergänzt die Bemühungen der Kommission, territoriale Beschränkungen in der EU abzuschaffen.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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