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ÖCOV – „Das Herzstück sind unsere Arbeitsgruppen“

Der Österreichische Compliance Officer Verbund (ÖCOV) besteht seit November letzten Jahres und fungiert als Interessenvertretung von Personen und Organisationen im Compliance-Bereich. Derzeit zählt der Verbund bereits an die 100 Mitglieder aus dem Public-, Corporate- und Banken-Sektor.
Von Sabine Winkler MA
03. Juni 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2014, S. 44

Die wesentlichen Ziele des ÖCOV sind die Förderung der gesetzlichen Stärkung von Compliance-Maßnahmen sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes des Compliance Officers. Erreicht werden soll das durch die aktive Teilnahme am öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs, durch die Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen auf internationaler Ebene – und den damit einhergehenden Erfahrungsaustausch – sowie durch die Entwicklung von Branchenstandards. Der ÖCOV bietet hierfür eine Plattform für die Vernetzung und den Austausch seiner Mitglieder.

Wichtigstes Element des ÖCOV ist aus diesem Grund die engagierte und ehrenamtliche Arbeit der ÖCOV-Mitglieder, die sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zu diversen Compliance-Themen zusammengefunden haben. In den Arbeitsgruppen haben die Mitglieder die Möglichkeit ihr Wissen und ihre Erfahrungen direkt in den Verbund einzubringen und durch ihr Engagement somit das Compliance-Verständnis in Österreich aktiv mitzugestalten.

Die Arbeitsgruppen werden von den teilnehmenden Mitgliedern eigenständig organisiert. Somit obliegt es jeder Gruppe selbst, welche Themen bearbeitet werden und wann bzw wo die Treffen stattfinden. Jeder Arbeitsgruppe steht eine Ansprechperson vor, die die administrative, organisatorische Leitung übernimmt. Räumlichkeiten und etwaige Arbeitsmaterialen werden ebenfalls von den Mitgliedern gestellt. Unter anderem kommt der ÖCOV dadurch ohne Mitgliedsbeiträge aus und bietet damit jedem Interessierten schnell und unbürokratisch die Möglichkeit, sich einzubringen.

In spannenden Diskussionen wird etwa das Berufsbild des Compliance Officers definiert oder eine Leitlinie für den Umgang mit Behörden und Amtsträgern entwickelt. Zudem kann jedes Mitglied in beliebig vielen Arbeitsgruppen mitwirken. Alle Mitglieder sind jederzeit zur aktiven Mitarbeit eingeladen.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppen selbst kommen aus unterschiedlichsten Branchen, sind aber alle in irgendeiner Form mit Compliance-Aufgaben betraut. Die bearbeiteten Problemstellungen und die erarbeiteten Lösungsvorschläge sind deshalb praxisnah und betreffen häufige Fragen und Unklarheiten der Mitglieder. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen kommen wiederum allen ÖCOV-Mitgliedern zugute – so profitieren alle Mitglieder vom Wissen der anderen.

Das Engagement der Mitglieder in den jeweiligen Arbeitsgruppen umfasst auf vielfältige Weise die Compliance-Thematik. Derzeit gibt es folgende aktive Arbeitsgruppen zu den Themen:

  • Organisation – Vorläufige Leitung: Andreas Frohner, E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

  • Kartellrecht – Leitung: Charlotte Eberl, Agrana AG

  • Korruption & Missbrauch – Leitung: Daniela Fabits, AustriaTech GmbH

  • Verbandsverantwortung – Leitung: Alexander Petsche, BakerMcKenzie

  • Banken und Kapitalmarktrecht – Leitung: Peter-Paul Prebil Raiffaisenbank International AG

  • Geldwäsche – In Planung

Die Organisation eines Compliance Managements variiert von Unternehmen zu Unternehmen und von Branche zu Branche. Ein „One size fits all“ gibt es bekanntlich nicht. Die „AG Organisation“ beschäftigt sich mit dieser Problematik. Wenn Sie diesen Text lesen, hat sich die Arbeitsgruppe bereits zum dritten Mal getroffen und erste Vorschläge ausgearbeitet. In einer sehr konstruktiven und dynamischen Weise wurden in den ersten Treffen die Risikolandschaft von Unternehmen genauer beleuchtet sowie mit der Definition der Rolle und Aufgabe der Compliance-Funktion in Unternehmen begonnen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Überschneidung und Abgrenzung zu verwandten Bereichen Wert gelegt. Das Ergebnis in Form einer Checkliste soll den ÖCOV-Mitgliedern sowohl als Leitfaden für ihre tägliche Arbeit dienen als auch zur internen Stellenbeschreibung genutzt werden.

Kartellrecht-Compliance ist zur Vermeidung oder Verringerung von Risiken wie etwa Bußgeldzahlung gegen Unternehmen und Geschäftsleitung ein wesentlicher Bestandteil des Compliance Managements. Die „AG Kartellrecht“ (vgl Abbildung 1) hat bereits die Ausarbeitung eines Leitfadens für Hausdurchsuchungen in Angriff genommen. Dank motivierter und überaus engagierter Teilnehmer gibt es bereits einen ersten Entwurf. Die Arbeitsgruppe arbeitet außerdem an der Analyse von Kartellrechtsrisiken und an der Ausarbeitung einer Global Competition Guideline.

Abbildung 1: Arbeitsgruppentreffen „AG Kartellrecht“

Die Mitglieder der „AG Korruption und Missbrauch“ haben sich ebenfalls bereits in den ersten Treffen Ziele für ihre Arbeit gestellt. Im Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern als wichtigstem und zentralem Bestandteil soll ein gemeinsames Verständnis geschaffen werden, das sich in Standards niederschlägt und meinungsbildend wirkt. Diese Standards sollen zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen. Adressaten dieser Arbeit sind neben Rechtsanwendern auch speziell die Korruptionsstaatsanwaltschaft und Gerichte, die diese erarbeiteten Standards zur Interpretationshilfe heranziehen können. Schwerpunkt der AG liegt in der Korruptionsprävention. Erster Schritt dafür ist die Entwicklung eines einheitlichen Standards zu Geschenke- und Einladungsrichtlinien in Bezug auf die unterschiedlichen Vorgehensweisen in Corporates und Banken.

Die Arbeitsgruppe zum Thema „Verbandsverantwortung“, die speziell die bevorstehenden juristischen Entscheidungen zur Anwendung des VbVG miteinbeziehen wird, sowie eine Gruppe zu „Bank- und Kapitalmarkrecht“ mit den damit verbundenen spezifischen Publizitätspflichten stehen bereits in den Startlöchern. Weiters ist auch eine Arbeitsgruppe „Geldwäsche“ angedacht, die sich noch in Planung befindet. Auch hier freut man sich über reges Interesse von Mitgliedern und über ihre aktive Teilnahme in den jeweiligen Gruppen.

Generell freut sich der ÖCOV immer über neue Mitglieder. Sollte nun Ihr Interesse an der Mitarbeit in einer der vorgestellten Arbeitsgruppen geweckt sein, lädt der ÖCOV recht herzlich zum Mitmachen ein. Übrigens: eine gesonderte Anmeldung für die Arbeitstreffen ist nicht erforderlich. Sie sind eingeladen, die Termine direkt wahrzunehmen. Vor Ort besteht jeweils die Möglichkeit, dem ÖCOV beizutreten.

Mehr Informationen und die Termine zu den nächsten Arbeitsgruppentreffen finden Sie unter www.compliance-praxis.at/Netzwerk/OeCOV. Darüber hinaus informieren wir auch laufend via E-Mail über die nächsten Arbeitsgruppentermine.

Autoren

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