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Nachhaltiger Lachsfang im Ostseeraum: Neue Verordnung geplant

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die nachhaltige Bewirtschaftung der Lachsbestände im Ostseeraum vorgelegt.
Von Redaktion
16. August 2011

Wissenschaftlichen Gutachten zufolge liegen einige Bestände in den rund 30 Wildlachsflüssen im Ostseeraum außerhalb sicherer biologischer Grenzen und sind von genetischer Verarmung bedroht. Ein 1997 von der Internationalen Ostsee-Fischereikommission aufgestellter nicht verbindlicher Bewirtschaftungsplan ist 2010 ausgelaufen. Ohne einen neuen Plan wird es bei der zukünftigen Bewirtschaftung der Bestände durch die gewerbliche Fischerei und durch Touristikunternehmen keine klaren Zielvorgaben und keine Voraussehbarkeit geben.

Die Europäische Kommission schlägt daher einen neuen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Ostseelachs vor. Ziel des Vorschlags ist die nachhaltige Nutzung aller Flusslachsbestände im Ostseeraum, um für den gesamten Ostseebestand einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Insbesondere soll die neue Verordnung sicherstellen, dass

  • die Lachsbestände im Ostseeraum im Einklang mit dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags in nachhaltiger Weise befischt werden;

  • die genetische Vielfalt und Integrität der Lachsbestände im Ostseeraum geschützt werden.

Die wesentlichen Elemente des Mehrjahresplans

  • Es werden klare Ziele und Vorgaben festgesetzt (z. B. Erreichen von 75 Prozent der potenziellen Smolt-Produktion in den einzelnen Wildlachsflüssen innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung).

  • Die TAC (zulässige Gesamtfangmenge) deckt alle Meeresfischereien ab, einschließlich der Fänge von Schiffen, die lediglich für die Freizeitfischerei verwendet werden.

  • Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten des Plans technische Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Ausweisung von Fangverbotszonen und Festlegung von Schonzeiten zum Schutz der wandernden laichbereiten Fische in den Küstengewässern) festzulegen und durchzuführen.

  • Der Lachsbesatz in Flüssen mit künstlichen Wanderhindernissen bzw. solchen, in denen eine Wiederansiedlung sich selbst erhaltender Wildlachspopulationen nicht möglich ist, wird schrittweise eingestellt, um die genetische Vielfalt der Wildbestände zu schützen.

  • Für direkte Besatzmaßnahmen zum Schutz der Wildlachsbestände in Flüssen, in denen sich selbst erhaltende Wildlachspopulationen potenziell wieder angesiedelt werden können, wird eine finanzielle Unterstützung aus dem EFF (Europäischer Fischereifonds) gewährt.

Der Vorschlag, der mit der Umweltpolitik der Europäischen Union und insbesondere mit den Zielen der FFH-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie im Einklang steht, dürfte laut EU-Kommission zur Erholung der Lachsbestände im Ostseeraum führen und ihre nachhaltige Nutzung gewährleisten.

Der Vorschlag stützt sich auf wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) in Bezug auf die Umweltparameter, auf Gutachten des Finnischen Forschungsinstituts für Jagd und Fischerei in Bezug auf die sozioökonomischen Bewertungen sowie auf Bewertungen und Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF).

(Quelle: EU-Kommission)

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