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Möglicher harter Brexit: Versicherungen sollen sich vorbereiten

Angesichts des nahenden Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) fordert die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Versicherungen auf, ihre Kunden umfassend über mögliche Folgen eines harten Brexit zu informieren.
Von Redaktion
06. Juli 2018

Die FMA reagiert auf die schleppend verlaufenden Austrittsverhandlungen und die Unklarheiten über das zukünftige Verhältnis des UK zur EU und zum europäischen Binnenmarkt. Vor allem Versicherungskunden müssten von den Unternehmen vollständige Informationen über die möglichen Konsequenzen eines harten Brexit bekommen, fordern die FMA-Vorstände. Wenn das nicht in ausreichendem Maß geschieht, will die FMA auch über eine „gesetzliche Verankerung dieser Informationspflicht“ nachdenken.

Schutz von Versicherungsnehmern in Österreich durch verstärkte Information

Zum Schutz heimischer Versicherungsnehmer drängt die FMA darauf, dass Versicherungsunternehmen aus dem UK ihre Kunden in Österreich umfassend informieren. Betroffen sind Versicherungen mit einem Prämienvolumen von rund 240 Mio. EUR in den Bereichen Lebens- und Schaden-/Unfallversicherung (Zahlen aus 2016).

Die FMA arbeitet dazu eng mit der Europäischen Versicherungs- und Pensionskassenregulierungsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zusammen. Diese hat in einer am 28. Juni 2018 veröffentlichten Stellungnahme entsprechende Informationspflichten der Unternehmen an die Versicherten über einen harten Brexit eingemahnt.

Vor dem Brexit geschlossene Lebensversicherungsverträge, zwischen Versicherungsunternehmen im UK und Kunden in Österreich, bleiben grundsätzlich aufrecht. Es kann aber im Falle eines harten Brexits dazu kommen, dass Versicherungen aus der EU bzw. dem UK nicht mehr mit ihren bestehenden Lizenzen im jeweils anderen Rechtsraum tätig sein dürfen.

Österreichische Kunden müssen vom Unternehmen darüber informiert werden, welche Konsequenzen das auf ihren bestehenden Vertrag hat. Das heißt etwa im Falle einer Verlegung des Unternehmenssitzes oder einer Bestandsübertragung von Versicherungsverträgen auf ein in der EU ansässiges Unternehmen, wer ihr künftiger Vertragspartner sein wird und welches Recht für den Vertrag gelten wird. Weitere essenzielle Informationen für diesen Fall sind etwa, welche Schlichtungsstellen und Aufsichtsbehörden zuständig werden.

Brexit-Vorbereitungen der österreichischen Versicherungen

Neben einer ausreichenden Information der Versicherten verlangt die FMA auch weiterhin, dass die österreichischen Versicherungsunternehmen alle Vorkehrungen treffen, um auch die Auswirkungen eines harten Brexits verkraften zu können. Generell schätzt die FMA den Vorbereitungsgrad der österreichischen Versicherungsbranche derzeit als ausreichend ein, hält eine kontinuierliche Vorbereitung aber weiterhin für unerlässlich.

Neun österreichische Versicherungsunternehmen sind durch ihr grenzübergreifendes Geschäft mit UK Kunden direkt vom Risiko eines harten Brexit betroffen. Das Prämienvolumen ist mit weniger als 10 Mio. EUR gering. Zum Vergleich: laut Zahlen der EIOPA beläuft sich das betroffene Prämienvolumen EU-weit auf 26,5 Mrd. EUR.

(Quelle: FMA)

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