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Lohndumping wird künftig schärfer bestraft

Unternehmen, die Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns bezahlen, haben ab sofort mit verstärkter Kontrolle und höheren Verwaltungsstrafen zu rechnen. Mit einem entsprechenden neuen Gesetz will die Regierung Lohn- und Sozialdumping nach der Öffnung des Arbeitsmarkts verhindern.
Von Redaktion
22. Februar 2011

In der Koordinationssitzung für den Ministerrat vereinbarten SPÖ und ÖVP am Montagabend unter anderem ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping. Sozialminister Rudolf Hundstorfer reagiert damit auf die (Ost-)Öffnung des Arbeitsmarktes, durch den mehr Verstöße gegen österreichische Lohnbestimmungen erwartet werden.

Demnach wird schärfer kontrolliert, ob die in Österreich geltenden Lohnbestimmungen auch eingehalten werden. Das den Arbeitnehmern zustehende Mindestentgelt für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer wird durch das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Dienstleistungszentrum kontrolliert. Unterentlohnungen in Österreich werden vom zuständigen Krankenversicherungsträger angezeigt. Bei wiederholten Vergehen kann die Bezirksverwaltungsbehörde dem ausländischen Arbeitgeber die Dienstleistung in Österreich untersagen.

Unterentlohnung, Vereitelung der Lohnkontrolle oder das Nichtbereithalten der Lohnunterlagen ist mit Verwaltungsstrafen ab 1.000 Euro bedroht. Im Wiederholungsfall können bis zu 50.000 Euro Strafe für ein Unternehmen fällig werden.

„Da überlegt sich ein Betrieb schon, ob es sich auszahlt, seine Mitarbeiter nicht nach Kollektivvertrag zu bezahlen“, sagt Sozialminister Hundstorfer im Interview mit „Die Presse“.

(red)

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