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Justizministerin Zadić kündigt Evaluierung des Lobbying-Gesetzes an

Der Rechnungshof stellt dem online verfügbaren Lobbyregister kein gutes Zeugnis aus. Justizministerin Alma Zadić will das Lobby-Gesetz nun von einer Arbeitsgruppe im Justizressort evaluieren lassen.
Von Redaktion
27. Oktober 2020

RH kritisiert das Lobbyregister als wenig aussagekräftig

Das Ziel des Lobbying- und Interessensvertretungstransparenz-Gesetz (kurz LobbyG) war es, klare Verhältnisse darüber zu schaffen, mit welchen Tätigkeiten das Zustandekommen von Gesetzen beeinflusst wird. Der Prüfbericht des Rechnungshofes hat dazu die Jahre 2013 bis 2018 untersucht und kommt zum Ergebnis, dass es keinen Gesamtüberblick im Lobbyregister geben würde. Die im Online-Register des Justizministeriums (www.lobbyreg.justiz.gv.at) veröffentlichten Daten würden größtenteils nicht aussagekräftig sein. So gäbe es etwa keine Hinweise zum Tätigkeitsbereich der eingetragenen Lobbyisten oder dazu, welches Gesetz von ihnen beeinflusst werden sollte. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass den Bürgern wesentliche Informationen verwehrt würden, da Hinweise über konkrete Lobbying-Aufträge nicht öffentlich zugänglich sind. Zudem kritisiert die Kontrollinstanz den Standpunkt des Justizministeriums, das sich nur zum Führen des Registers, aber nicht für eine inhaltliche Prüfung der Eintragungen bzw. über die Frage der Eintragungspflicht zuständig fühlen würde.

RH: Internationale Standards einhalten, Verstöße verfolgen, Transparenz schaffen

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Justizministerium das LobbyG zu evaluieren. Es soll geprüft werden, wie internationale Standards zu Lobbying umfassender berücksichtigt werden können. Als Beispiele nennt der Bericht etwa Cooling-off-Phasen für Politkern oder die Darstellung eines legislativen Fußabdrucks. Zudem wird angeregt, Vorschläge zu erstellen, wie das Ministerium den Anforderungen einer wirksamen und proaktiven Kontrollbehörde gerecht werden könnte, um in weiterer Folge Verstöße gegen das LobbyG konsequent anzeigen zu können. Im Sinne des Bürgernutzens sollen außerdem Einsichtsmöglichkeiten so gestaltet werden, dass die Öffentlichkeit verstärkt Zugang zu relevanten Daten erhält. In diesem Zusammenhang schlägt der Bericht eine aussagekräftige Beschreibung des vereinbarten Aufgabenbereichs zwischen Lobbyisten und Auftraggebern vor.

Zadić kündigt Evaluierung an

Justizministerin Alma Zadić bestätigte in ihrer Wortmeldung am 6. Oktober im Rechnungshofausschuss des Parlaments die Wichtigkeit des Rechnungshofberichts und sah diesen als Anlass, die aktuelle Regelung hin zu mehr Transparenz zu evaluieren. Aus diesem Grund sei bereits eine Arbeitsgruppe im Ministerium eingerichtet worden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erst verspätet mit Ende November das erste Mal tagen soll. Die Arbeitsgruppe hätte den Auftrag, das gesamte Lobbying-Gesetz zu evaluieren, auch der legislative Fußabdruck sowie die Einrichtung eines Lobbying-Berichtes sollen hier diskutiert werden. Was die Zuständigkeit für den Vollzug des Registers betrifft, habe sich laut Zadić der Standpunkt des Justizressorts nicht geändert. Dieses habe hier keine gesetzliche Zuständigkeit, von sich aus proaktiv zu ermitteln. Hierfür wären allein die Verwaltungsbehörden erster Instanz verantwortlich. Ein verschärftes Parteiengesetz würde außerdem einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz bedeuten, hielt die Justizministerin abschließend fest.

Quelle: Parlamentskorrespondenz



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