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Interne Untersuchungen: Ende der Vertraulichkeit?

In einem aktuellen, in Deutschland nicht unumstrittenen Beschluss hat das Landgericht Hamburg die Beschlagnahme von Interviewprotokollen, die Rechtsanwälte im Rahmen einer internen Untersuchung angefertigt haben, für zulässig erklärt.
Von Mag. Anna Luger
30. Mai 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2011, S. 6
Mit Korruptionsvorwürfen konfrontierte Unternehmen sind vermehrt um eine eigenständige, interne Aufklärung bemüht. Zu diesem Zweck beauftragen sie regelmäßig externe Berater, insbesondere Rechtsanwaltskanzleien, interne Untersuchungen durchzuführen. Wirksames Instrument für die Feststellung allfälliger Missstände und/oder Gesetzesverstöße im Unternehmen ist die Durchführung von Mitarbeiterinterviews. Unterlagen bei Rechtsanwälten beschlagnahmt Im vorliegenden Fall beauftragte der Aufsichtsrat...

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