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EU startet Konsultation zu Emissionshandel & staatliche Beihilfen

Die Europäische Kommission holt Stellungnahmen zu den überarbeiteten EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des Emissionshandelssystems ein.
Von Redaktion
16. Januar 2020

Im Einklang mit dem europäischen „Green Deal“ und dem Ziel der EU, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum zu werden, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der sie Interessenträger um Stellungnahmen zu den überarbeiteten EU-Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 („EHS-Leitlinien“) bittet.

Die EHS-Leitlinien dienen dazu, die Gefahr zu verringern, dass Unternehmen Produktionskapazitäten – und damit CO2-Emissionen – in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagern. Denn dann würde lediglich die Wirtschaftstätigkeit in der EU zurückgehen, der globale CO2-Ausstoß jedoch nicht. Die geltenden Leitlinien laufen am 31. Dezember 2020 aus, und der überarbeitete Leitlinienentwurf wird nun zur Konsultation gestellt.

Das EHS der EU schafft für Unternehmen einen Anreiz, klimaschädliche Emissionen kosteneffizient zu verringern. Der Wirtschaft entstehen durch das EHS zwei Arten von Kosten:

  1. direkte Kosten‚ da die Unternehmen ausreichend Zertifikate erwerben müssen, um ihre tatsächlichen Emissionen abzudecken, und

  2. indirekte Kosten‚ da die Stromerzeuger den CO2-Preis über die Strompreise an die Verbraucher weitergeben und die Unternehmen folglich mehr für Strom ausgeben müssen.

Für beide Kostenarten ist nach der EHS-Richtlinie der EU ein Ausgleich möglich. So können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen kostenlose Emissionszertifikate zugeteilt werden, durch die ihre direkten Kosten sinken, und die Mitgliedstaaten können indirekte EHS-Kosten ausgleichen, sofern dies mit den EHS-Leitlinien im Einklang steht.

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals werden die Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten einen Ausgleich für indirekte Kosten gewähren dürfen, in den überarbeiteten EHS-Leitlinien verschärft.

Die Kommission hat zu dem Vorschlag für überarbeitete Leitlinien nun eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Neu sind in dem Entwurf insbesondere folgende Elemente:

  1. Verringerung der Anzahl von Sektoren, die für einen Ausgleich in Betracht kommen‚ von vierzehn auf acht, um nur die Sektoren zu fördern, in denen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist,

  2. Senkung des Ausgleichssatzes von 85 % zu Beginn des laufenden EHS-Handelszeitraums (2013-2020) auf 75 % im neuen Zeitraum und Ausschluss eines Ausgleichs für Kosten von Unternehmen, die ineffiziente Technologien einsetzen, sowie

  3. Einführung der Auflage, dass die betreffenden Unternehmen Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emissionen unternehmen müssen.

Die Kommission wird die Leitlinien ferner an etwaige künftige legislative Entwicklungen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal anpassen.

Mit der heute eingeleiteten öffentlichen Konsultation werden Stellungnahmen der einschlägigen Interessenträger zu der vorgeschlagenen Überarbeitung der Leitlinien eingeholt. Die Stellungnahmen müssen bis zum 10. März 2020 eingehen.

Der Leitlinienentwurf und alle Angaben zur öffentlichen Konsultation sind abrufbar hier.

(Quelle: EU-Kommission)

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