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EU startet Kampagne zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

Die Kommission hat die erste europäische Kampagne für angemeldete Erwerbstätigkeit gestartet. Schwarzarbeit enthält Arbeitnehmern eine soziale Absicherung vor, verzerrt den Wettbewerb zwischen Unternehmen und führt zu enormen Lücken in den öffentlichen Finanzen.
Von Redaktion
06. März 2020

Ein neues Spezial-Eurobarometer der EU-Kommission veranschaulicht das Ausmaß des Problems: Jeder zehnte Europäer gibt an, im vergangenen Jahr Waren oder Dienstleistungen erworben zu haben, die möglicherweise auf nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgehen. Ein Drittel der Europäer kennt jemanden, der eine nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ausübt.

Die Kampagne zur Überführung nicht angemeldeter in angemeldete Erwerbstätigkeit startet in den sozialen Medien (#EU4FairWork). Am 16. März 2020 beginnt in den EU-Mitgliedstaaten eine Aktionswoche für angemeldete Arbeit mit einer Reihe von Aktivitäten, z. B. Inspektionen in Risikosektoren, Informationsveranstaltungen und Besuche in weiterführenden Schulen. Die Kommission wird ferner einen Bericht über die Tätigkeiten der Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit annehmen, die sich aus den zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten und Vertretern branchenübergreifender Sozialpartner auf EU-Ebene zusammensetzt. Das Netz soll die EU-Länder dabei unterstützen, voneinander zu lernen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren. Die 2016 ins Leben gerufene Plattform soll nun ein Teil der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) werden, damit in Zukunft noch mehr getan werden kann.

Zu welchem Ergebnis kommt die Eurobarometer-Umfrage?

  • Die Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2019 veranschaulicht, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in der EU nach wie vor eine Herausforderung für Arbeitnehmer, Unternehmen und Regierungen darstellt.

  • Jeder zehnte Europäer gibt an, im vergangenen Jahr Waren oder Dienstleistungen erworben zu haben, die unter Umständen auf nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgingen.

  • Die am häufigsten in Anspruch genommenen nicht angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sind Reparatur- oder Renovierungsarbeiten zu Hause (30 %), Friseurdienstleistungen und Schönheitspflege (27 %) sowie Reparaturdienstleistungen (19 %).

  • Ein Drittel der Europäer kennt jemanden, der eine nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ausübt.

  • Die Umfrage verdeutlicht auch, dass Selbstständige und mobile Arbeitnehmer besonders gefährdet sind, und zeigt neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft auf.

  • Die Hälfte der Europäer hält das Risiko, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufgedeckt wird, für gering; der Anteil der Befragten, die ein hohes Risiko wahrnehmen, ist jedoch gegenüber früheren Umfragen gestiegen.

Hintergrund

Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind“.

Für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sind in erster Linie die nationalen Behörden zuständig. Gleichzeitig ist die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auch ein wichtiges politisches Ziel der Europäischen Beschäftigungsstrategie und sie trägt zu einem gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei. In naher Zukunft wird die Europäische Arbeitsbehörde mit der Koordinierung der Kooperation auf EU-Ebene beginnen.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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