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EU beschließt härtere Strafen für Insiderhandel und Marktmissbrauch

Das EU-Parlament in Straßburg hat gestern die Marktmissbrauchs-Richtlinie beschlossen. Künftig müssen Finanzbetrüger mit Haftstrafen von mindestens vier Jahren für Marktmissbrauch und Insiderhandel rechnen.
Von Redaktion
05. Februar 2014

Mit dem gestrigen Beschluss drohen künftig für Finanzvergehen EU-weit verschärfte Haftstrafen. Wer Insiderhandel oder Marktmanipulation betreibt, muss mindestens für vier Jahre ins Gefängnis. Wer illegal Informationen weitergibt, muss mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Die Mitgliedsstaaten sind an die Mindeststrafen gebunden, können die Strafgrenzen aber noch erhöhen.

Erfasst werden von der neuen Richtlinie nicht nur Einzelpersonen, auch juristische Personen müssen mit harten Sanktionen rechnen. Die neuen Vorschriften müssen vom EU-Ministerrat noch formell angenommen werden.

Durch die höheren Strafen soll in Zukunft gravierender Marktmissbrauch auf den Finanzmärkten verhindert werden, wie etwa beim Libor-Skandal geschehen. Finanzhändler hatten hier den Referenzzinssatz und weitere Zinssätze manipuliert und illegal große Gewinne eingefahren. Die beteiligten Banken und Finanzhändler konnten aufgrund fehlender Gesetze Gefängnisstrafen entgehen.

Die neue Richtlinie bringt nun eine europaweite Harmonisierung der Strafbestimmungen. Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass Betrüger sich in ein anderes Mitgliedsland absetzen, das keine Haftstrafen für derartige Vergehen vorsieht.

Im Moment gibt es noch große Unterschiede, wie Marktmissbrauch in den Mitgliedsstaaten geahndet wird. Marktmissbrauch ist zum Beispiel in Österreich, Bulgarien, der Slowakei und Slowenien keine Straftat. Genauso wie Insiderhandel auf der Grundlage von Tipps in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Griechenland, Finnland, Deutschland, Italien, Slowenien und Spanien nicht strafbar ist.

Die Mitgliedsstaaten müssen diese Tatbestände jetzt strafbar machen.

(Quelle: EU-Parlament)

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