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EU: Großunternehmen müssen künftig über Sozial- und Umweltaspekte informieren

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie für eine bessere Corporate Governance erlassen. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern müssen in ihrem Jahresbericht künftig auch über ökologische und soziale Aspekte informieren.
Von Redaktion
17. April 2013

Die Europäische Kommission hat gestern einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bei Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen. Die betroffenen Gesellschaften müssen demnach künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Minimum an bürokratischem Aufwand

Der gewählte Ansatz soll laut Kommission sicherstellen, dass die Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt bleiben. Statt eines richtiggehenden, detaillierten „Nachhaltigkeitsberichts“ würden knappe Informationen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um sich ein Bild von Entwicklung, Geschäftsergebnissen oder Lage einer Gesellschaft zu machen.

Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, müsste diese nicht darüber berichten, sondern lediglich angeben, warum dies so ist. Die Offenlegung darf überdies auf Konzernebene erfolgen und muss nicht von den zugehörigen Einzelunternehmen geleistet werden.

Die vorgeschlagene Maßnahme lässt den Unternehmen Brüssel zufolge erheblichen Spielraum, relevante Informationen so zu veröffentlichen, wie sie es für sinnvoll halten. Gesellschaften können sich auf internationale oder nationale Leitlinien stützen, die sie für geeignet halten (z. B. „Global Compact“ der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex).

Was die Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen angeht, so müssten große börsennotierte Gesellschaften Angaben zu ihrer Diversitätspolitik machen und dabei die Aspekte Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt sowie Bildungs- und Berufshintergrund abdecken. Offenzulegen wären die Ziele der Diversitätspolitik, die Art und Weise ihrer Umsetzung und die erzielten Ergebnisse. Gesellschaften ohne Diversitätspolitik müssten angeben, warum sie darauf verzichten.

Hintergrund

Nach den derzeitigen EU-Rechtsvorschriften können Gesellschaften selbst entscheiden, ob sie bestimmte Informationen über ökologische, soziale und andere Aspekte ihrer Tätigkeit veröffentlichen. Derzeit legen weniger als zehn Prozent der größten Gesellschaften in der EU regelmäßig entsprechende Informationen offen.

Die Richtlinie soll bis 2016 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt sein. Voraussichtlich ab dem Jahr 2017 müssen dann Berichte nach den neuen Erfordernissen erstellt werden.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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