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Die aktuellen Änderungen im Lobbying-Gesetz

Die Regierungsvorlage zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz[1] („LobbyG“) und deren Verabschiedung standen in den vergangen Wochen im Fokus des medialen Interesses. Nach teils heftiger und unterschiedlich motivierter Kritik wurde der ursprüngliche Entwurf überarbeitet und am 11. Oktober 2011 eine neue, teilweise „entschärfte“ Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen. Doch auch diese zieht – naturgemäß – wieder Kritiker an.
Von Dr. Daniel Larcher , Mag. Georg Krakow MBA
29. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 6
Anwendungsbereich und Adressaten des LobbyG In den Anwendungsbereich des LobbyG fallen solche Tätigkeiten, mit denen unmittelbar Einfluss auf Entscheidungsprozesse der öffentlichen Hand genommen werden soll. Adressaten der Regelung sind Lobbying-Unternehmen,[2] Lobbyisten,[3] Unternehmen, die In-House-Lobbyisten beschäftigen sowie Unternehmenslobbyisten.[4] Das Gesetz will sein Ziel, Transparenz und Regeln für „sauberes“ Lobbying zu schaffen, durch allgemeingültige „Prinzipien der Lobbying-Tä...

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