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Deutschland: Wird Unternehmensstrafrecht eingeführt?

In Deutschland wird zunehmend intensiv die Einführung eines Unternehmensstrafrechts debattiert. Eine Mehrheit der Justizminister in den Bundesländern spricht sich dafür aus. Auch laut Koalitionsvertrag der neuen Regierung soll die Einführung solcher Bestimmungen zumindest für Großkonzerne geprüft werden.
Von Redaktion
17. Dezember 2013

In ihrer Herbstkonferenz am 14. November 2013 haben die Justizminister der deutschen Bundesländer einen Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht beraten. Die Mehrheit der Justizminister und -senatoren hat den nordrhein-westfälischen Entwurf zur Einführung eines „Verbandsstrafgesetzbuches“ als Diskussionsgrundlage begrüßt. Gegenstimmen gab es von den Justizministern der unionsgeführten Länder (Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes wollen die Länder nun weiter über die konkrete Ausgestaltung beraten und das Ergebnis dieser Beratungen über den Bundesrat als Gesetzesinitiative einbringen. Im neuen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale Konzerne zu prüfen.

Rechtsangleichung an Nachbarländer

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei Wirtschaftsdelikten wie Korruption oder Steuerbetrug die Unternehmen selbst zu empfindlichen Strafen verurteilt werden können. Nach derzeitiger Rechtslage steht bei derartigen Fällen ein einzelner Mitarbeiter vor Gericht, während das Unternehmen selbst in jedem Fall straffrei bleibt. Derzeit können gegen Betriebe nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. Diese würden vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben und dem Unternehmen in der Regel wenig schaden, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.

Die Justizministerkonferenz argumentiert auch damit, dass alle neun an Deutschland angrenzenden EU-Staaten bereits ein Unternehmensstrafrecht geschaffen haben und nur Deutschland in der Liste fehle.

Unternehmen mit Compliance-Programm profitieren

Dies sind die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs:

  • Die Staatsanwaltschaften werden verpflichtet, Straftaten von Unternehmen aufzuklären und ggfs. anzuklagen.

  • Die Gerichte können diese Taten ahnden, indem sie breitgefächerte Sanktionsmöglichkeiten erhalten.

  • Unternehmen, die verlässliche Compliance-Strukturen schaffen, sollen davon profitieren, indem dies bei der Strafzumessung berücksichtigt wird.

  • Die rechtskräftige Verurteilung eines Unternehmens soll dazu beitragen, dass geschädigte Unternehmen Schadensersatzansprüche einfacher realisieren können.

Kritik aus der Wirtschaft

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) steht der Einführung der neuen Bestimmungen kritisch gegenüber. Bereits jetzt würden das Ordnungswidrigkeiten-, Kartell- und Gewerberecht weitreichende Sanktionen für strafbares Verhalten auch gegen Unternehmen bereithalten.

Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro und Abschöpfung des durch Straftaten erlangten Gewinns würden zu Unrecht bagatellisiert, könnten aber gerade für mittelständische Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben. Wenn ein Unternehmensstrafrecht in erster Linie eine „Prangerwirkung“ durch öffentliche Bekanntmachung von Verurteilungen bezwecke, lasse dies eine bedenkliche Tendenz zu einer pauschalen Kriminalisierung der Wirtschaft erkennen, heißt es in einer Aussendung des DIHK.

Autoren

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