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Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Kabel Deutschland Holding AG (KDG), den Kabelnetzbetreiber Tele Columbus GmbH zu erwerben, untersagt.
Von Redaktion
25. Februar 2013

Das Bundeskartellamt sieht die wettbewerblichen Verschlechterungen durch den Zusammenschluss als so schwerwiegend an, dass eine Freigabe des Vorhabens nicht möglich gewesen sei. "Tele Columbus ist in den Neuen Bundesländern der wichtigste Wettbewerber von KDG. Beide Unternehmen stehen insbesondere in Berlin wie in fast allen weiteren Ballungsräumen Ostdeutschlands in direktem Infrastrukturwettbewerb zueinander. Für die Wohnungswirtschaft würde nach dem Zusammenschluss in Zukunft vielerorts eine wettbewerbliche Alternative entfallen. Der Wegfall von Tele Columbus würde damit das bundesweite Oligopol der beiden großen regionalen Kabelnetzbetreiber weiter verfestigen", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Der Zusammenschluss zwischen KDG und Tele Columbus hätte zwar gewisse Verbesserungen beim Angebot von Telefonie und Internetzugang im Wettbewerb zur Deutschen Telekom mit sich gebracht, räumt das Amt ein. Diese würden allerdings gering wiegen im Vergleich zu den erheblichen Struktur- und Wettbewerbsverschlechterungen in der TV-Versorgung. Die kartellrechtliche Abwägungsklausel kam deshalb hier nicht zum Tragen.

Andreas Mundt: „Zu effektiven strukturellen Verbesserungen hätte der Zusammenschluss nur in einem begrenzten Ausmaß geführt. In bestimmten Regionen hätte KDG nach dem Zusammenschluss verschiedene Netzebenen zusammenführen und anschließend Breitbandanschlüsse über das Kabel anbieten können. Allerdings besteht in den betroffenen Gebieten zu einem guten Teil schon heute Internetverfügbarkeit mit mindestens16 MBit/s, sodass auch diese mögliche Veränderung zu relativieren ist. Alle weiteren behaupteten Verbesserungen sind von den Unternehmen auch ohne den Zusammenschluss und mit begrenztem finanziellem Aufwand erreichbar. Von einem angeblich nur durch den Zusammenschluss möglichen Breitbandausbau für 900.000 Haushalte kann deshalb keine Rede sein.“

Um die negativen wettbewerblichen Auswirkungen zu beseitigen, war KDG letztlich nicht bereit, die aus Sicht des Bundeskartellamtes besonders kritischen städtischen Netzgebiete von Tele Columbus an Dritte zu verkaufen. KDG bot als Zusage nur den Verkauf der TC-Netze in Berlin, Dresden und Cottbus an; dies entsprach weniger als der Hälfte des erforderlichen Volumens.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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