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Bundeskartellamt prüfte Zement- und Transportbeton-Sektor

Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie veröffentlicht.
Von Redaktion
26. Juli 2017

Die Sektoruntersuchung zeigt, dass die strukturellen Bedingungen in der Zement- und Transportbetonindustrie wettbewerbsdämpfend wirken und ein wettbewerbsarmes Parallelverhalten der Anbieter begünstigen. Hierzu zählen insbesondere die hohe Konzentration vieler Märkte auf wenige Anbieter, vielfältige Verflechtungen der Anbieter untereinander sowie die hohe Markttransparenz. Zudem handelt es sich um stabile Märkte mit homogenen Massengütern, in denen wettbewerbliche Vorstöße mittels innovativer Produkte kaum möglich sind.

Die im Rahmen der Untersuchung vorgenommene detaillierte Analyse lässt zudem erhebliche Preisdifferenzen von Regionalmarkt zu Regionalmarkt erkennen. Diese lassen sich nur zum Teil mit unterschiedlichen Produktionskosten erklären. Für einige der besonders hochpreisigen Regionen gilt, dass hier entweder nur wenige Unternehmen aktiv sind oder – insbesondere im Bereich Transportbeton – zahlreiche gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen den Anbietern existieren.

Derartige Verflechtungen können – auch wenn sie nicht der Fusionskontrolle unterlagen – dennoch kartellrechtswidrig sein. Seit Einleitung der Sektoruntersuchung Ende 2013 wurden bereits 24 kritisch zu bewertende Unternehmensverflechtungen durch die Industrie freiwillig aufgelöst. Es bestehen aber nach wie vor ca. 60 problematische Verflechtungen in Form von Gemeinschaftsunternehmen. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, diese zeitnah im Rahmen von Entflechtungsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls aufzulösen.

Um den Unternehmen die Selbsteinschätzung über die Zulässigkeit anderer Kooperationsformen, wie insbesondere Liefergemeinschaften, zu erleichtern, erläutert der Abschlussbericht die maßgeblichen kartellrechtlichen Grundsätze und Maßstäbe. Diese wurden im Vorfeld auch mit dem Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie ausführlich erörtert.

Schließlich stehen Verhaltensweisen der Unternehmen im Fokus der Sektoruntersuchung, die die ohnehin ausgeprägte Transparenz auf dem Markt weiter intensivieren. Das Bundeskartellamt hat hier bereits in der Vergangenheit mehrere Initiativen zum Aufbau umfassender Marktinformationssysteme unterbunden. Nach den Ergebnissen der Sektoruntersuchung sind zumindest im der Zementindustrie sogenannte Preiserhöhungsrundschreiben verbreitet. Hierbei kündigen die Unternehmen pauschal gegenüber allen Kunden Preiserhöhungen an, eine Information, die im Regelfall auch bei den Wettbewerbern ankommt. Das Bundeskartellamt hat wettbewerbliche Bedenken bezüglich dieser Praxis und wird daher die betroffenen Unternehmen zeitnah über seine rechtliche Einschätzung informieren.

Zement – als Vorprodukt von Beton – und Transportbeton finden in den verschiedensten Bereichen der Bauwirtschaft Verwendung. Der Transport von Zement über weitere Strecken verursacht erhebliche Kosten und im Hinblick auf Transportbeton ist eine Lagerhaltung nicht möglich, weil der Beton innerhalb weniger Stunden erhärtet. Daher bestehen für beide Märkte bundesweit eine Vielzahl von regionalen Märkten, insbesondere für Transportbeton jeweils rund um die Standorte der einzelnen Produktionsanlagen.

(Quelle: Bundeskartellamt)

Autoren

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