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Brüssel dämmt Spielraum für aggressive Steuerplanung ein

Die EU-Kommission hat Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa einzudämmen. Der Vorschlag soll Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden.
Von Redaktion
26. November 2013

So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen.

Damit soll erreicht werden, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen im Binnenmarkt gewährleistet, ohne Möglichkeiten zur aggressiven Steuerplanung zu eröffnen.

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung).

Mit dem Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.

Bekämpfung von Gestaltungen mit Hybridanleihen

Des Weiteren wird die Richtlinie dahingehend verschärft, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen) keine Steuerbefreiung gewährt wird.
Die Mutter-Tochter-Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Muttergesellschaften für die Dividendenzahlungen, die sie von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten erhalten, eine Steuerbefreiung zu gewähren.

In einigen Fällen werden solche Zahlungen jedoch von den Mitgliedstaaten, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, als steuerlich abzugsfähige „Schuldenrückzahlung“ eingestuft, was zur Folge hat, dass die Zahlungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert werden. Die Ausnutzung solcher Qualifikationskonflikte ist die Grundlage für eine bestimmte Art von Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen), gegen die mit dem Vorschlag eingeschritten werden soll.

Der Vorschlag sieht vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.

Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen.

(Quelle: EU-Kommission)

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Aggressive Konzernsteuerplanung – Sind Änderungen im Tax Compliance-Prozess notwendig? von Reinhold Pumpler, erschienen in Compliance Praxis 3/2013, Seite 38

(frei für Premium-Mitglieder)

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