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Bankenunion: EZB wird Superaufsichtsbehörde

Die Zentralisierung der europäischen Bankenaufsicht bei der EZB soll künftig Bankenrettungen mit Steuergeldern verhindern. Heute hat die Kommission dem EU-Parlament und dem Rat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreitet. Kommissionspräsident Barroso wünscht sich, dass noch vor Ende 2012 alle Elemente der Bankenunion beschlossen werden.
Von Redaktion
12. September 2012

Die heutigen Vorschläge für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) für Banken im Euroraum sind ein weiterer Schritt zur „Bankenunion“. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verordnungsvorschläge zusammen mit den drei anderen Komponenten der Bankenunion – den einheitlichen Eigenkapitalvorschriften, der harmonisierten Einlagensicherung und dem einheitlichen europäischen Rahmen für die Bankensanierung und -abwicklung – noch vor Ende 2012 zu verabschieden.

Bankenunion hat „höchste Priorität“

Kommissionspräsident José Manuel Barroso fordert „höchste Priorität“ dafür, dass die europäische Aufsicht bis Anfang nächsten Jahres eingerichtet ist: „Wir wollen die unheilvolle Verbindung zwischen Staaten und ihren Banken aufbrechen. Es darf nicht mehr vorkommen, dass Verluste von Bankern auf ein ganzes Volk abgewälzt werden und Zweifel an der Finanzstabilität ganzer Länder aufkommen lassen.“

Im Rahmen des neuen einheitlichen Mechanismus soll die Zuständigkeit für spezifische Aufsichtsaufgaben in letzter Instanz bei der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Die EZB wird dann etwa für die Zulassung von Kreditinstituten, die Überwachung der Einhaltung von Eigenkapital-, Leverage- und Liquiditätsanforderungen oder die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten zuständig sein. Sie kann auch frühzeitig eingreifen, wenn eine Bank gegen die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen verstößt oder zu verstoßen droht, indem sie die betroffene Bank zu Abhilfemaßnahmen auffordert.

Die nationalen Aufsichtsbehörden werden bei der alltäglichen Beaufsichtigung sowie bei der Vorbereitung und Umsetzung von EZB-Beschlüssen aber weiterhin eine Rolle spielen. Außerdem schlägt die Kommission vor, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein einheitliches Aufsichtshandbuch entwickelt, um die Integrität des Binnenmarkts zu erhalten und eine übereinstimmende Bankenaufsicht in allen 27 EU-Ländern sicherzustellen.

Schrittweise Einführung ab Anfang 2013

Nach dem Willen Brüssels soll der einheitliche Aufsichtsmechanismus bereits bis 1. Jänner 2013 errichtet sein. Um einen reibungslosen Übergang zum neuen Mechanismus zu ermöglichen, ist eine stufenweise Einführung vorgesehen. Als ersten Schritt wird die EZB ab dem 1. Jänner 2013 die Möglichkeit haben, auf eigenes Betreiben die volle Aufsichtsverantwortung für jedes beliebige Kreditinstitut zu übernehmen, insbesondere wenn es öffentliche Unterstützung erhält oder beantragt hat.

Ab 1. Juli 2013 werden dann alle systemrelevanten Banken unter Aufsicht der EZB gestellt. Die stufenweise Einführung sollte bis 1. Jänner 2014 abgeschlossen sein: Der einheitliche Aufsichtsmechanismus wird dann für alle Banken gelten.

ESM und Bankenunion

Die Bankenunion hängt mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zusammen. Die Mitgliedstaaten machen eine etwaige direkte Rekapitalisierung von Banken durch den ESM von der Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus abhängig.

Sobald eine Einigung über die ausstehenden Vorschläge erzielt wurde, will die Kommission als nächsten Schritt einen Vorschlag für eine einheitliche europäische Abwicklungsbehörde vorlegen, um grenzübergreifende Banken effizient abwickeln zu können und die Aufwendung von Steuergeldern für Bankenrettungen zu vermeiden.

(PM, KP)

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