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Aufzugkartell: EUGH bestätigt Millionenstrafe gegen Kone-Gruppe

Der finnische Aufzughersteller Kone kommt um eine Geldbuße von über 140 Mio. Euro wegen wettbewerbswidriger Absprachen nicht herum. Der Europäische Gerichtshof lehnt eine Nichtigerklärung oder Minderung der Strafe ab. 
Von Redaktion
24. Oktober 2013

Die Europäische Kommission nahm im Jahr 2003 wegen Kartellverdachts Ermittlungen gegen die größten europäischen Hersteller von Aufzügen und Fahrtreppen auf. Darunter befanden sich auch zwei Tochtergesellschaft des finnischen Kone-Konzerns, die Kone GmbH in Deutschland und die Kone BV in den Niederlanden.

Anfang 2004 führte die Kommission in den Geschäftsräumen dieser Unternehmen in Belgien, in Deutschland, in Luxemburg und in den Niederlanden Nachprüfungen durch. Die Kone-Gruppe stellte gemäß der Kronzeugenregelung von 2002 einen Antrag auf Erlass der Geldbußen im Gegenzug für Informationen über das Kartell in Belgien, die sie in der Folge mit Auskünften über Deutschland und die Niederlande ergänzte.

Die Kommission stellte fest, dass die betreffenden Unternehmen an vier Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln in vier Mitgliedstaaten teilgenommen hätten, indem die nationalen Märkte untereinander aufgeteilt wurden.

Der Kone-Gruppe wurde aufgrund ihrer Kooperation die Geldbuße für die Zuwiderhandlungen in Belgien und Luxemburg erlassen. Der finnländischen Muttergesellschaft Kone Oyj wurde dagegen für die Zuwiderhandlungen in Deutschland gesamtschuldnerisch mit ihrer deutschen Tochtergesellschaft Kone GmbH eine Geldbuße von 62,37 Mio. Euro und für die Zuwiderhandlungen in den Niederlanden gesamtschuldnerisch mit ihrer niederländischen Tochtergesellschaft Kone BV eine Geldbuße von 79,75 Mio. Euro auferlegt.

Die Unternehmen der Kone-Gruppe erhoben beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission oder, hilfsweise, auf Herabsetzung ihrer Geldbußen. Mit dem im Jahr 2011 ergangenen Urteil hat das Gericht das gesamte Vorbringen der Kone-Gruppe zurückgewiesen und daher die ihr gegenüber verhängten Geldbußen aufrechterhalten. Die Gesellschaften der Kone-Gruppe haben beim Gerichtshof Rechtsmittel auf Aufhebung des Urteils des Gerichts eingelegt.

Mit seinem Urteil vom 23. 10. 2013 (C 510/11 P) weist der Gerichtshof das Rechtsmittel der Gesellschaften der Kone-Gruppe zurück und erhält die gegen sie verhängten Geldbußen aufrecht. Der Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht bei der Auslegung der Kronzeugenregelung von 2002 keinen Rechtsfehler begangen hat und dass die vom Gericht ausgeübte gerichtliche Kontrolle den Anforderungen an ein faires Verfahren entspricht.

(Quelle: EUGH)

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