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Ab 1. Juli sollen Pharmafirmen Zuwendungen an Ärzte offenlegen

Spätestens am 1. Juli sollten Pharmaunternehmen auf ihren Websites die Namen jener Ärzte und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe offenlegen, an die sie im Jahr 2015 finanzielle oder sonstige Zuwendungen geleistet haben. So sieht es eine freiwillige europaweite Selbstverpflichtung der Branche vor.
Von Redaktion
29. Juni 2016

Der europäische Pharmaverband EFPIA hat 2013 eine freiwillige Initiative zur Offenlegung von Zuwendungen an medizinische Einrichtungen und Ärzte, den sogenannten Disclosure Code, beschlossen. In Österreich wurde im Jahr 2014 eine entsprechende Regelung von den Mitgliedern der PHARMIG in den Verhaltenskodex aufgenommen und auch mit der Ärztekammer abgestimmt.

Demnach müssen die Firmen bis zum Ende des 1. Halbjahres alle geldwerten Leistungen, die im Vorjahr an Angehörige der Fachkreise, wie etwa an Ärzte und andere Gesundheitsberufe, sowie an Institutionen (Health Care Organisations) geflossen sind, auf ihren Websites offenlegen – grundsätzlich unter namentlicher Nennung der Empfänger. Nur sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, darf die Meldung in aggregierter Form – also zusammengefasst und ohne Namensnennung – erfolgen. Der strenge Schutz personenbezogener Daten in Österreich macht es jedoch erforderlich, dass die Leistungsempfänger der namentlichen Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen müssen.

Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC) begrüßt diese Initiative als wichtigen Schritt im Kampf gegen Korruption, wie in einer Presseaussendung mitgeteilt wird. „Wir befürchten aber, dass unter dem Deckmantel des Datenschutzes in vielen Fällen eine transparente Offenlegung verhindert wird“, so Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-AC. Es zeichne sich ab, dass nur wenige Pharmafirmen in Österreich eine strenge „No consent-no contract“-Politik verfolgen, gemäß der sie nur mehr mit jenen Ärzten Verträge abschließen, die auch einer namentlichen Veröffentlichung zustimmen.

TI-AC werde die Offenlegungspraxis daher in den nächsten Wochen und Monaten genau analysieren, heißt es in der Aussendung.

„Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung der Pharmaunternehmen nicht für ausreichend Transparenz sorgen, sollte über eine gesetzliche Regelung analog zum Sunshine Act in den USA nachgedacht werden“, fordert Franz Piribauer, Leiter der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen bei TI-AC. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die beste Behandlung bekommen und nicht die, für die meinungsbildende Ärzte das meiste Geld erhalten. Deswegen sollten sie überprüfen können, welche Ärzte wie viele Zuwendungen der Pharmaindustrie erhalten.“

Quelle: TI-AC

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