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TI publiziert Broschüre zu „immaterieller Korruption“

Gefälligkeiten werden oft nicht als Korruption wahrgenommen, aber sie sind es. Transparency International Austria stellt eine Broschüre zur „immateriellen Korruption“ vor.
Von Redaktion
26. Juni 2023

Wo kein Geld fließt, lässt sich schwer erkennen, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Gewährt oder verspricht jemand einem Amtsträger oder einem Angestellten einen Gefallen, damit dieser ihm/ihr einen Vorteil verschafft, wird dies von der Allgemeinheit meist nicht als Korruption wahrgenommen. Was gewiss auch damit zusammenhängt, dass das Phänomen in Österreich – und nicht nur in Österreich – weit verbreitet ist, und dass es auf das altbewährte, früher als völlig normale erachtete System der Patronage zurückgeht. Außerdem ist die Grenze zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Verhalten oft unscharf.   

Immaterielle Korruption ist ebenso schädlich wie monetäre 

Doch schadet derartige „immaterielle Korruption“ Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie monetäre Korruption. Deshalb hat die Arbeitsgruppe Compliance von Transparency International Austria eine Broschüre zum Thema herausgebracht: „Kleine Gefälligkeiten – große Probleme. Korruptionsgeschichten & Praxistipps zum Thema „immateriell Korruption“.

Die Broschüre enthält in der Tat etliche – fiktive – Beispiele, die Fälle von immaterieller Korruption veranschaulichen. „Jede Geschichte beleuchtet Aspekte der immateriellen Korruption und gibt Tipps zur Vermeidung,“ sagt der Leiter der Arbeitsgruppe Compliance Mag. Rudolf Schwab. „Die behandelten Szenarien reichen, von Jagdeinladungen und „goldenen Pässen“ (Staatsbürgerschaften) bis hin zu Karten für Kultur- und Sportveranstaltungen.“ 

Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Bereich

Im öffentlichen Bereich wird immaterielle Korruption strikter geahndet als in der privaten Wirtschaft. Da ist die Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung von Amtsträgern strafbar, selbst dann, wenn ein Zusammenhang zu einem Amtsgeschäft nicht gegeben ist. Es reicht, dass der Vorteilsgeber (korrumpierende Person) mit dem Vorsatz handelt, Amtsträger in Zukunft in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen. Strafbar machen sich auch die Amtsträger, die einen Vorteil mit dem Vorsatz annehmen, sich dafür durch Handlungen, die mit ihrem Amt zusammenhängen, erkenntlich zu zeigen.

Im privaten Bereich werden solche Gefälligkeiten nicht immer unter Strafe gestellt, es sei denn, Angestellte oder Beauftragte eines Unternehmens nehmen pflichtwidrige Rechtshandlungen im Austausch für einen Vorteil vor. In diesem Fall werden sowohl die aktive als auch die passive Bestechung bestraft. Erhält ein Unternehmensmitarbeiter hingegen für ein pflichtgemäßes Rechtsgeschäft einen Vorteil, macht er sich nur dann strafbar, wenn er einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil annimmt. Immaterielle Vorteile, die nicht in Geld übersetzt werden können, oder 100 EUR nicht übersteigen, werden vom Tatbestand nicht erfasst.  

Auch für juristische Laien interessant

Die Broschüre von TI-Austria erläutert die Problematik der immateriellen Korruption und ist somit auch für juristische Laien interessant. Aber sie soll vor allem Mitarbeitern von Unternehmen helfen, anhand konkreter Beispiele immaterielle Korruption zu erkennen und zu handhaben, bzw. sie zu vermeiden. Zu den Top-Praxistipps zur Prüfung des eigenen Handelns gehört der Zeitungstest: „Würde ich die Tat moralisch in Ordnung finden, wenn ich in der Tageszeitung lese, dass Dritte Positionen ausgenutzt haben, um genau die Form der immateriellen Korruption zu begehen, die meiner Handlung entspricht?“ Hat man die Frage beantwortet, kommt es auf die Ehrlichkeit sich selbst gegenüber an.  

Quelle: Transparency International Austria

Autoren

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Redaktion

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