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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anhand des Beispiels LkSG (Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) war Thema des 46. Compliance Netzwerktreffens in Salzburg, das mit einer Kranfahrt hoch über der Baustelle des Landesdienstleistungszentrums diesmal ein besonderes Highlight bot.

21. Oktober 2024

In schwindelerregende Höhen begab sich kürzlich ein Teil der Teilnehmer:innen des insgesamt 46. Compliance Netzwerktreffens, veranstaltet von der Compliance Praxis sowie den Netzwerkpartnern Taylor Wessing und Austrian Standards gemeinsam mit dem Gastgeberunternehmen Swietelsky AG in Salzburg.

"Baustellen-Schmankerl" Landesdienstleistungszentrum Salzburg

Nicht weit vom Salzburger Hauptbahnhof entfernt, befindet sich ein großes Bauprojekt der Swietelsky AG: das Landesdienstleistungszentrum Salzburg. Es soll in naher Zukunft 1.200 Mitarbeiter:innen des Landes Salzburg als Arbeitsort dienen. Im November 2026 soll das Gebäude mit knapp 13.700 Quadratmeter Nutzfläche und einem Auftragsvolumen von circa 195.000.000 Euro fertiggestellt werden. Als besonderes Highlight des 46. Netzwerktreffens konnten sich die Gäste bei einer Präsentation nicht nur spannende Informationen zum Baustellenprojekt holen, sondern auch die Baustelle besichtigen und knapp 80 Meter oberhalb der Baustelle in einem Krankäfig schweben, Warnweste und Sicherheitshelm natürlich inklusive.


Problem Lieferkettengesetz - lösbar oder nicht?

Im Anschluss an die Baustellenbegehung fand der offizielle Teil des Compliance Netzwerktreffens statt. Nach einem kurzen Impuls von LkSG-Experte Dr. Martin Rothermel (Partner bei Taylor Wessing München), diskutierten er sowie Mag. Martin Eckel, LLM (RA bei Taylor Wessing Wien), Stefan Tegischer (Head of Governance, Risk & Compliance, Palfinger) und Mag. Gernot Reiter (Chief Compliance Officer, Swietelsky AG) zum Thema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anhand des Beispiels des LkSG.

Gleich zu Beginn nannte Martin Rothermel drei "Probleme": 

  • Lieferkettengesetz
  • CSDDD
  • CSRD

Ihm zufolge sorgen die Richtlinien für Chaos in der deutschen Unternehmenswelt und auch in der deutschen Behördenwelt. Es gehen immer wieder Beschwerden beim Amt ein, Unternehmen würden nicht compliant wirtschaften. Die allermeisten Fälle haben jedoch mit der Lieferkette nichts zu tun.

Risikoanalyse ist das A und O

"Macht eine Risikoanalyse und überlegt euch Indizes", so der Wortlaut des deutschen Lieferkettenexperten Rothermel. Denn das Thema müsse erstmal in Form einer Kaskade angegangen werden, um genau festhalten zu können, was man unternimmt.

Auch die so genannte Überbindungspflicht war Gegenstand der Diskussion: Stefan Tegischer glaubt daran, dass die Lösung darin liegt, sich mit dem Kunden einig zu werden, das jeder für seinen eigenen "Code of Conduct" und dessen Einhaltung Sorge trägt. Auch Rothermel hält den eigenen Code of Conduct für essenziell, um eine gute Verhandlungsbasis zu schaffen. Die Swietelsky AG verfügt bereits über ihren eigenen Code of Conduct, so Gernot Reiter. Er sieht hier jedoch das zusätzliche Problem von großen Firmen mit Marktmacht, die diese Stellung ausnutzen und den Code of Conduct kritisieren.

Nicht zuletzt kann bei einer qualitativ hochwertigen Risikoanalyse auch ein Tool als Hilfe zum Einsatz kommen, so das Fazit des Podiums. Ähnliche Diskussionen wie beim Lieferkettengesetz gab es bereits bei der Umsetzung der DSGVO. "Ein Weg wird sich weisen. Ich sehe diesen schwieriger für kleinere Unternehmen als für große", so Stefan Tegischer zum Abschluss.