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Whistleblower: Das menschliche Frühwarnsystem

Zahlen zu Whistleblowing in Österreich: Österreichs Edward Snowden, interessante Fakten zu Whistleblowing und warum die EU tausenden österr. Firmen ein Hinweisgebersystem verordnet – das alles und viel mehr finden Sie in diesem Beitrag.

16. Februar 2023

Die Zeiten geheimer Absprachen im Hinterzimmer sind längst vorbei, sollte man meinen. Ein Blick in die Zeitung beweist allerdings tagtäglich, dass dem nicht so ist.

Doch was tun, wenn man Kenntnis von Rechtsverstößen des eigenen Arbeitgebers hat? Nicht nur der Gesetzgeber versteht dabei keinen Spaß, auch die Mitarbeiter:innen von Unternehmen und Gebietskörperschaften sind immer weniger bereit, Verantwortung für derartige Verfehlungen zu übernehmen. Diese Interessenskonflikte versucht der europäische Gesetzgeber mit der sogenannten „Whistleblowing-Richtlinie“ (EU 2019/1937) zu lösen.

“Ich würde es wieder so machen. Viele Whistleblower haben mich kontaktiert und unterstützen mich und fragen mich um Rat. Und dafür bin ich sehr dankbar und ich kann sie nur ermutigen es genau so zu machen.”, so Pav Gill, der Wirecard-Whistleblower am Compliance Solutions Day 2021 in Wien.

Doch wie die Biographien von Chelsea Manning oder Edward Snowden zeigen, kann Ehrlichkeit zum Bumerang werden. Aus Angst vor Nachteilen werden Verfehlungen nicht intern angesprochen, sondern Medien zugetragen. Die Richtlinie schützt daher vor Repressalien und will Hinweisgeber:innen größtmögliche Sicherheit bieten, ohne reine Unmutsäußerungen zu fördern.

Infografik: Whistleblowing in Österreich, © lexisnexis
Infografik: Whistleblowing in Österreich

Dabei sollte Compliance, also die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen, im Unternehmen ebenso selbstverständlich sein, wie in Gebietskörperschaften und Politik. Der Nutzen liegt auf der Hand: Risiken können rechtzeitig erkannt, Gegenmaßnahmen ergriffen und Probleme unternehmensintern gelöst werden - im Idealfall bevor man davon aus den Medien erfährt.

Voraussetzung dafür ist eine Unternehmenskultur, die es Hinweisgeber:innen ermöglicht, Informationen über kriminelle Vorgänge im Unternehmen zu melden, ohne selbst Nachteile befürchten zu müssen. Ausschlagegebend sind vor allem die Möglichkeit, zB. mittels interner Hinweisgebersysteme, einen anonymen Hinweis abgeben zu können, und eine Kultur, die den Whistleblower nicht sanktioniert, sondern fördert.

Die österreichische Umsetzung der Richtlinie betrifft große Teile der heimischen Wirtschaft: Unternehmen ab 250 Arbeitnehmer:innen  müssen einen Hinweisgeberkanal einrichten, kleinere Unternehmen trifft die Verpflichtung später.

Doch nicht nur für Unternehmen stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen - auch Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind betroffen. Welche Vertraulichkeit ist zu gewähren? In welcher Form soll die Einmeldung erfolgen – und welche Vorschriften gibt es, wie mit den Hinweisen umzugehen ist? Häufig schafft bereits die fehlende Infrastruktur bzw. mangelnde Personalressourcen Probleme.
LWC , © lexisnexis

Lexis WhistleComplete

LexisNexis Österreich hat daher mit Lexis WhistleComplete ein komplettes Whistleblower-System entwickelt – inkl. professionelle Prüfung aller Hinweise. Die Prüfung findet unter Verschwiegenheit statt und Firmen haben jederzeit Einsicht in alle Meldungen.

Die gemeinsam mit Baker McKenzie und .LOUPE entwickelte Lösung ist branchenunabhängig und eignet sich für alle Unternehmens- bzw. Gemeindegrößen. Sämtliche regulatorischen Anforderungen, Prozess-Schritte und Problemstellungen werden durch ein einziges System abgebildet.

Alle eingehenden Hinweise werden einer kritischen Erstprüfung durch Expert:innen unterzogen. Relevante Hinweise werden von der renommierten Anwaltskanzlei Baker McKenzie erneut geprüft und mit einer Handlungsempfehlung an Kund:innen übermittelt. Damit erhalten Compliance Officer in kritischen Situationen umgehend ein Lösungsszenario.

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Mag Judith Raab, © Privat, beigestellt

Mag. Judith Raab


Mobil: +43 664 9657758
judith.raab@lexisnexis.at