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Der Klimaübergangsplan: Zentraler Punkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die regulatorische Landschaft für Unternehmen weitergewachsen. Darin stellt der „Übergangsplan für Klimaschutz“ die wohl umfangreichste Angabepflicht dar. Die genauen Anforderungen des Plans und essenzielle Punkte für die praktische Umsetzung lesen Sie hier.
Von Stefanie Wedenig MSc
25. Februar 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2025, S. 15
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen einen neuen Maßstab für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in den Anwendungskreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Dieser Anwendungskreis betrifft Unternehmen derzeit wie folgt: (*vor dem Ausgang des Omnibus-Verfahrens) Seit GJ 2024: Unternehmen, die bereits der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) unterliegen; Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden Ab GJ...

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